Auf unserer Website wird der Betrugsbutton oft benutzt um eventuellen Betrug zu melden. Darüber freuen wir uns sehr, denn dies hält unsere Website sauber und so bleibt die Qualität gewährleistet. Auf dieser Seite möchten wir mit Text und anhand einiger Beispiele zeigen, was erlaubt ist und was nicht.


Was soll ich dem Auftraggeber anliefern?

  • Logo immer in Vector-Format liefern (.ai / .eps), dies ist eine Linienzeichnung. Logos bestehend aus Pixeln sind nicht erlaubt.
  • Außerdem gehen wir davon aus, dass Sie ein Logo auch in schwarz/weiß liefern und in. jpg oder .png-Format.
  • Dazugehörige Schriftarten, falls Kosten daran verbunden sind, sollen Sie den Auftraggeber vorab darüber informieren.
  • Falls der Auftraggeber auch um Briefpapier und Visitenkarten gebeten hat, sollen diese druckfertig geliefert werden.


Wann darf ich Stockmaterial verwenden?


Im Prinzip dürfen Sie immer Stockmaterial verwenden, solange es nicht als Logo dient. Sie dürfen also keine Stockabbildung nehmen, hier den Namen des Auftraggebers hinzufügen und als Logo einsenden. Auch ist die Verwendung von Logo über LogoMaker nicht erlaubt. Diese sind nicht original. Achtung: Wenn Sie Stockmaterial verwenden, also nicht in einem Logo-Design, dann müssen Sie vorab den Auftraggeber über eventuelle zusätzliche (Lizenz-) Kosten informieren. Verwenden Sie trotzdem Stockmaterial in einem Logo-Design? Dann bekommen Sie eine Verwarnung. Nach 3 offiziellen Verwarnungen wird Ihr Account auf unserer Site gesperrt. 


Wie darf ich meinen Entwurf präsentieren?


Ihren eigenen Namen / Logo in einem Entwurf erwähnen? Sie dürfen ein Ikon von sich in Ihren Entwürfen als Wiedererkennung erwähnen. Dieses Ikon darf jedoch keine Werbung oder Kontaktdaten erhalten.


Ein Logo auf einer Visitenkarte oder auf Briefpapier präsentieren? Das ist nur erlaubt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich darum gebeten hat. Hat der Auftraggeber nicht um ein ‘Corporate-Design’ gebeten, dann dürfen Sie es auch nicht einsenden.


Wenn nicht darum gebeten wird, gilt die folgende Regel: 


Mit anderen Präsentationsformen haben wir keine Probleme, wie:


Wird meine Idee geschützt?


Ja, im gewissem Maße. Möchten Sie nicht, dass andere Designer sich von Ihrem Entwurf inspirieren lassen?  Nehmen Sie dann nur an eins-zu-eins-Wettbewerben teil. In offenen Wettbewerben wird eine einzigartige Idee geschützt, derjenige der als erstes  eine Idee einsendet.


Was sind keine einzigartigen Ideen? 


1: Alles was naheliegt bei der Art der Tätigkeiten, die der Auftraggeber ausübt. Wenn der Auftraggeber ein Bauunternehmen hat, liegt es nahe, dass die Gestaltung eines Hauses benutzt wird.


2: Auch Kombinationen von Buchstaben sind nicht einzigartig. Wenn die Firma Meyer Bauunternehmen heißt, dann ist die Kombination mit zum Beispiel M & B nicht geschützt. 


Wann muss ich die Dateien liefern?


Innerhalb von 5 Tagen, nachdem Sie als Gewinner benannt wurden. Oder wie mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.


Was wenn der Auftraggeber die Daten nicht liefert und ich deswegen die Dateien nicht liefern kann? 


Dafür können Sie als Designer nichts. Hat der Auftraggeber nach 5 Tagen die Dateien immer noch nicht geliefert oder nicht auf Ihre E-Mails reagiert, nehmen Sie dann Kontakt zu uns auf.


Der Auftraggeber bittet während des Wettbewerbs immer mehr anzuliefern, darf das? 


Nein, das ist nicht erlaubt.


Was wenn das Beispiel nicht erwähnt wird oder Sie zweifeln? 


Bitte diskutieren Sie nicht im Forum des Wettbewerbs mit Designer(n) oder dem Auftraggeber darüber, sondern nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


Senden Sie den Entwurf als Betrug ein, dann entscheiden wir ob es gestattet ist oder nicht.